Hallo, auf Grund von dem Wegfall der Kinderzuschläge , liegt ein MA ab 2023 wieder unter der Beitragsbemessungsgrenze von 66.600 € . Ist hier lediglich der Beitragsgruppenschlüssel wieder von 9111 auf 1111 zu ändern oder sind hier noch weitere Schritte von uns einzuleiten? Muss der Arbeitnehmer ebenfalls diesen Sachverhalt der Krankenkasse melden ?
Vielen Dank und viele Grüße