Liebes AOK-Fachteam,
wir haben eine Mitarbeiterin im teilweisen Beschäftigungsverbot und stocken gerade etwas bei der Erstellung des AAG-Antrags zu diesem. Es geht gezielt um die Feiertage aus dem Mai 2026:
01.05., 14.05. und 25.05. - diese Tage setzt SAP automatisch als erstattungsfähige Zeiten an und stellt den AAG-Antrag anteilig für je 4h. Ist diese Einstellung so korrekt ? Kann sich der AG Teile des gezahlten BV's erstatten lassen, auch wenn der AG ohnehin Entgelt an Feiertagen fortzahlen muss? Selbes Prinzip auch bei einem vollen BV.
Wie geht man in Fällen von Beschäftigungsverboten (gleich ob voll oder teilweise) mit der AAG-Erstattung um.
herzlichen Dank für Ihre Fachexpertise ! :)
VG
Jennifer Hölzlein