Guten Tag,
wir zahlen monatlich der Mitarbeiterin auch während des Mutterschaftsgeldbezugs die Inflationsausgleichspauschale weiter - diese ist steuer- und sv-frei.
Erfolgt eine AAG-Erstattung zusätzlich im Rahmen des Mutterschaftsgeldes? Und ist es richtig, dass sich dadurch das tägliche Mutterschaftsgeld erhöht? Wie ist die Inflationsausgleichspauschale auf dem Antrag zu berücksichtigen?
Danke für Ihre Antwort, viele Grüße
cwt