Expertenforum - AAG-Erstattung im Rahmen von Mutterschaftsgeld in Verbindung mit Inflationsausgleichspauschale

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  • 01
    AAG-Erstattung im Rahmen von Mutterschaftsgeld in Verbindung mit Inflationsausgleichspauschale

    Guten Tag,

    wir zahlen monatlich der Mitarbeiterin auch während des Mutterschaftsgeldbezugs die Inflationsausgleichspauschale weiter - diese ist steuer- und sv-frei.

    Erfolgt eine AAG-Erstattung zusätzlich im Rahmen des Mutterschaftsgeldes? Und ist es richtig, dass sich dadurch das tägliche Mutterschaftsgeld erhöht? Wie ist die Inflationsausgleichspauschale auf dem Antrag zu berücksichtigen?


    Danke für Ihre Antwort, viele Grüße

    cwt

     

  • 02
    RE: AAG-Erstattung im Rahmen von Mutterschaftsgeld in Verbindung mit Inflationsausgleichspauschale

    Guten Tag,
     
    Berechnungsgrundlage für die Umlageversicherung ist das laufende Arbeitsentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung. Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (z. B. Weihnachtsgeld) ist nicht beitragspflichtig. Berücksichtigung finde nur das Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung. Steuer- und sozialversicherungsfreie Bezüge sind nicht relevant.
     
    Bei der Berechnung des Mutterschaftsgeldes – anders als bei der Berechnung des Zuschusses gemäß § 20 MuSchG – ist nicht von einem arbeitsrechtlichen Entgeltbegriff, sondern vom Entgelt im sozialversicherungsrechtlichen Sinne auszugehen. Deshalb ist der Berechnung des Mutterschaftsgeldes das Nettoarbeitsentgelt, welches sich aus dem Arbeitsentgelt i. S. d. § 14 SGB IV i. V. m. der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) ermittelt, zugrunde zu legen. Steuer- und sozialversicherungsfreie Bezüge, wie z.B. die Inflationsausgleichsprämie sind nicht relevant.
     
    Die Inflationsausgleichsprämie wird bei den beitragspflichtigen Einnahmen zur Umlageversicherung nicht berücksichtigt. Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt ist von der Erstattung ausgeschlossen und wird daher auch bei der Umlageberechnung nicht berücksichtigt.
     
    Bei der Berechnung des Mutterschaftsgeldes wird die Inflationsausgleichsprämie ebenfalls nicht berücksichtigt, da es sich nicht um Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung handelt.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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