Hallo an die Experten,
ich habe eine Beschäftigte (AOK-versichert, Entlohnung im Übergangsbereich), die ein Beschäftigungsverbot (generell, mit Vollausfall) erhalten hat. Die AAG-Erstattung beläuft sich ja auf das Bruttogehalt zzgl. der Sozialversicherungsanteile des Arbeitgebers. Dieser GSV-Anteil besteht seit dem 01.10.2022 ja nicht mehr nur aus den hälftigen SV-Prozentsätzen, sondern der AG trägt auch die nicht vom AN einbehaltenen SV-Beiträge.
Welcher SV-Betrag wird von der AOK (Niedersachsen) dem AG erstattet, nur der normale AG-Anteil oder auch der vom AG zu tragende "AN-Anteil"?
Für Ihre Antwort vielen Dank vorab.