Hallo zusammen,
wir haben einen Mitarbeiter, der ist voll sv-pflichtig und arbeitet bei uns in Teilzeit mit einem geringen Entgelt von ca. 600 €.
Er arbeitet noch in einem anderen Betrieb in den Niederlanden bei dem er Geschäftsführer ist als Landwirt. Er fährt immer hin und her und hat seinen Wohnsitz in Deutschland. Bis Dezember diesen Jahres wird er in den Niederlanden arbeiten, danach nicht mehr.
Wie ist das jetzt mit einer A1 Bescheinigung, ist die erforderlich, können wir die beantragen ?
Danke vorab.