Einige Mitarbeiter unseres Unternehmens werden immer wieder für wenige Tage (nicht länger als eine Woche) ins europäische Ausland und die Schweiz entsandt.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie die Deutsche Rentenversicherung Bund empfehlen bei Dienstreisen mit sehr kurzen Entsendezeiträumen bis zu einer Woche innerhalb der o.g. Länder auf die A1 Bescheinigung zu verzichten.
Darf der Arbeitgeber sich auf die Empfehlung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales berufen und auf die Ausstellung der A1 Bescheinigung verzichten, wenn die Dienstreise sich nur auf einen kurzen Zeitraum von bis zu 7 Wochentagen beläuft oder muss der A1 Antrag aus Sicht der GKV ab dem 1. Tag erfolgen?
Mit freundlichen Grüßen