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  • 01
    A1 Bescheinigung bei Dienstreise weniger als 7 Tage

    Einige Mitarbeiter unseres Unternehmens werden immer wieder für wenige Tage (nicht länger als eine Woche) ins europäische Ausland und die Schweiz entsandt.

    Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie die Deutsche Rentenversicherung Bund empfehlen bei Dienstreisen mit sehr kurzen Entsendezeiträumen bis zu einer Woche innerhalb der o.g. Länder auf die A1 Bescheinigung zu verzichten.

    Darf der Arbeitgeber sich auf die Empfehlung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales berufen und auf die Ausstellung der A1 Bescheinigung verzichten, wenn die Dienstreise sich nur auf einen kurzen Zeitraum von bis zu 7 Wochentagen beläuft oder muss der A1 Antrag aus Sicht der GKV ab dem 1. Tag erfolgen?

    Mit freundlichen Grüßen

     

  • 02
    RE: A1 Bescheinigung bei Dienstreise weniger als 7 Tage

    Hallo DKZVW25,
     
    die Verpflichtung, mit einer A1-Bescheinigung nachzuweisen, dass die deutschen Rechtsvorschriften gelten, wenn eine Person (zeitweise) in einem anderen EU-Mitgliedsstaat eine Arbeitsleistung zu erbringen hat, gilt weiterhin unverändert.
     
    Demzufolge wäre grundsätzlich eine A1-Bescheinigung für jede auch nur vorübergehende Entsendung in einen anderen Mitgliedstaat bei dem zuständigen Träger im Voraus zu beantragen.
     
    Bei dem von Ihnen angesprochenen Sachverhalt handelt es sich nach unserem Kenntnisstand bei der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und der deutschen Rentenversicherung getroffenen Aussage lediglich um eine Empfehlung, dass es „bei kurzfristig anberaumten und/oder kurzzeitigen Entsendungen bis zu einer Woche zweckmäßig sein kann, auf die Beantragung einer A1-Bescheinigung zu verzichten.“
     
    Hierbei kann die A1-Bescheinigung im Bedarfsfall nachträglich beantragt werden.
     
    Um Irritationen und Unannehmlichkeiten vor Ort zu vermeiden, ist es aus unserer Sicht weiterhin ratsam, die Kontrollpraxis des EU-Mitgliedsstaates, in den die Dienst- oder Geschäftsreise unternommen wird, zu beachten und eine A1-Bescheinigung, wenn möglich, im Voraus zu beantragen. Dies gilt selbst dann, wenn die Tätigkeit auf einen Tag oder nur auf wenige Stunden begrenzt ist.

    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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