Expertenforum - 556 Euro Job und Überstunden

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  • 01
    556 Euro Job und Überstunden

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    aus den online verfügbaren Webinarunterlagen geht beim 556 Euro Job (= Minijob) nur die Möglichkeit der 2maligen Überschreitung pro Kalenderjahr für unvorhersehbare Ereignisse hervor.

    Wäre folgendes Szenario unabhängig davon rechtlich zulässig oder wäre es dann kein Minijob mehr?


    folgende fiktive Ausgangslage:

    Mitarbeiter Mustermann mit 16 Euro Stundenlohn => maximal 34,75 Std./Monat um innerhalb der Minijobgrenze zu bleiben.


    Durch Überstunden ergeben sich regelmäßig (also nicht nur 2 Monate im Jahr) 35 Stunden / Monat, also 0,25h zu viel.

    Wäre es rechtlich statthaft

    a) die Stunden, die über den 34,75/Monat liegen auf einem Arbeitszeitkonto zu parken und somit b) immer maximal (nur) die erlaubten 556 Euro auszuzahlen?

  • 02
    RE: 556 Euro Job und Überstunden

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Die Mehrarbeit kann auf einem Arbeitszeitkonto eingestellt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass mit dem Mitarbeiter des Führen eines Arbeitszeitkontos vereinbart ist. Allerdings muss das Guthaben innerhalb der Geringfügigkeitsgrenze in einem Zeitraum von zwölf Monaten ausgeglichen werden. Das heißt, der Mitarbeiter müsste bezahlt von der Arbeitsleistung freigestellt werden.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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