Sehr geehrte Damen und Herren,
aus den online verfügbaren Webinarunterlagen geht beim 556 Euro Job (= Minijob) nur die Möglichkeit der 2maligen Überschreitung pro Kalenderjahr für unvorhersehbare Ereignisse hervor.
Wäre folgendes Szenario unabhängig davon rechtlich zulässig oder wäre es dann kein Minijob mehr?
folgende fiktive Ausgangslage:
Mitarbeiter Mustermann mit 16 Euro Stundenlohn => maximal 34,75 Std./Monat um innerhalb der Minijobgrenze zu bleiben.
Durch Überstunden ergeben sich regelmäßig (also nicht nur 2 Monate im Jahr) 35 Stunden / Monat, also 0,25h zu viel.
Wäre es rechtlich statthaft
a) die Stunden, die über den 34,75/Monat liegen auf einem Arbeitszeitkonto zu parken und somit b) immer maximal (nur) die erlaubten 556 Euro auszuzahlen?