Expertenforum - 42 Tage Frist Lohnfortzahlung Krankengeld

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  • 01
    42 Tage Frist Lohnfortzahlung Krankengeld

    Guten Tag ans Expertenteam,

    Ich habe von einem arbeitsunfähigen AN eine Erstbescheinigung und dann mehrere Folgebescheinigungen.

    Problem /unklar: eine Folgebescheinigung endet am Freitag 19.Juli

    , eine weitere Folgebescheinigung bescheinigt dann am Montag 22.Juli Arbeitsunfähigkeit bis Ende August.


    Wie ist mit dem Wochenende 20 und 21.Juli umzugehen ? Zählen diese beide Tage mit zur 42Tage Frist , oder nicht ?


    Dieses Fall hätte ich bisher noch nicht .


    Vielen Dank für Ihre Einschätzung.

  • 02
    RE: 42 Tage Frist Lohnfortzahlung Krankengeld

    Guten Tag.
     
    Ihre Anfrage betrifft den Bereich Entgeltfortzahlung und damit das Arbeitsrecht. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir diesbezüglich nur eine allgemeine Auskunft geben können. Weitergehende Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer; Industrie- und Handelskammer) oder von Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit richtet sich nach der Richtlinie über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit (AU-RL). Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Erstbescheinigung angegeben, ist nach Prüfung der aktuellen Verhältnisse eine Folgebescheinigung auszustellen.
    Eine Rückdatierung des Beginns der Arbeitsunfähigkeit auf einen vor dem Behandlungsbeginn liegenden Tag ist ebenso wie eine rückwirkende Bescheinigung über das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit nur ausnahmsweise und nur nach gewissenhafter Prüfung und in der Regel nur bis zu drei Tagen zulässig.
    Insofern ist eine rückwirkende Bescheinigung auch für ein Wochenende möglich. Da für die Entgeltfortzahlung eine Berücksichtigung der tatsächlichen Kalendertage erfolgt, sind der Samstag und der Sonntag – bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit – in die 42 Tage mit einzubeziehen.
     
    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

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