Guten Tag ans Expertenteam,
Ich habe von einem arbeitsunfähigen AN eine Erstbescheinigung und dann mehrere Folgebescheinigungen.
Problem /unklar: eine Folgebescheinigung endet am Freitag 19.Juli
, eine weitere Folgebescheinigung bescheinigt dann am Montag 22.Juli Arbeitsunfähigkeit bis Ende August.
Wie ist mit dem Wochenende 20 und 21.Juli umzugehen ? Zählen diese beide Tage mit zur 42Tage Frist , oder nicht ?
Dieses Fall hätte ich bisher noch nicht .
Vielen Dank für Ihre Einschätzung.