Expertenforum - 42 Tage EFZ Krankheit => Zeiten ohne AU-Bescheinigung anrechenbar?

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  • 01
    42 Tage EFZ Krankheit => Zeiten ohne AU-Bescheinigung anrechenbar?

    Hallo Experten,

    in der Annahme, dass im Betrieb erst ab dem 3. Kalendertag eine AU vorgelegt werden muss, folgendes Beispiel:

    Krankgemeldet 06. März 2025

    Arzttermin mit Krankschreibung erst am 08. März 2025 mit Beginn AU ab 08. März 2025 (nicht rückwirkend 06. März 2025)

    In der weiteren Annahme, dass der MA weiterhin dauerhaft ununterbrochen erkrankt ist, werden die 42 Kalendertage für Dauer 6 Wochen EFZ ab 06. März , oder erst ab eAU Datum 08. März 2025 gezählt? Bitte auch um rechtliche Grundlage, aus dem EFZG geht dies nicht eindeutig hervor.

    Danke vorab,

    TOM_MGG

  • 02
    RE: 42 Tage EFZ Krankheit => Zeiten ohne AU-Bescheinigung anrechenbar?

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Die ersten drei Tage einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit, für die der Arbeitnehmer keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt hat (in Ihrem konkreten Beispiel sind es nur zwei Tage) werden bei der Berechnung der sechswöchigen Entgeltfortzahlungsdauer (bzw. 42 Tagefrist) einbezogen. Dies folgt aus § 3 Abs. 1 S. 1 EFZG. Danach knüpft die Dauer der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall an das Bestehen einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit an. Eine dreitägige Karenzfrist, in der keine Entgeltfortzahlung zu leisten ist, ist ausdrücklich nicht geregelt.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

  • 03
    RE: 42 Tage EFZ Krankheit => Zeiten ohne AU-Bescheinigung anrechenbar?

    Hallo Zusammen,

    vielen Dank, 2 Fragen schließen sich nun an:

    1.) dürfen bei der Anrechnung von Vorerkrankungen dann diese Tage ebenso mit eingerechnet werden? z.B. 10.-11.03. 2 Tage AU ohne eAU

    Schließlich liegt der KK dieser AU Zeitraum gar nicht vor und kann uns somit auch nicht, wie üblich, von der KK als Anrechnung bestätigt werden.

    2.) wenn dem so ist, wie von Ihnen beschrieben, dann geht theoretisch das Ende EFZ Datum v. Arbeitgeber + Krankenkasse "auseinander", wenn die ersten beiden Tage der 6 Wochen-AU z.B. noch nicht bescheinigt werden => wir rechnen ab Tag 1, KK ab Tag 3 mit Beginn eAU, folglich ist das Ende-EFZ Datum unterschiedlich, ist das ein Problem? Durchaus für DEUV Gr. 51 von Relevanz...

    Danke vorab,

    VG

    TOM_MGG

  • 04
    RE: 42 Tage EFZ Krankheit => Zeiten ohne AU-Bescheinigung anrechenbar?

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Nachfrage.


    Die zwei Tage krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit ohne ärztliches Attest dürfen bei Vorerkrankungen jedenfalls dann berücksichtigt werden, wenn die durch das Attest bescheinigte Erkrankung sich nahtlos an die Vorerkrankung anschließt.


    Den Beginn des Krankengeldbezugs muss der Arbeitnehmer mit seiner Krankenkasse direkt klären. Das heißt, er muss der Krankenkasse mitteilen, dass Sie als Arbeitgeber keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall mehr leisten, weil unter Anrechnung der Krankheitstage ohne ärztliches Attest die sechs Wochen Entgeltfortzahlung bereits ausgeschöpft sind.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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