Hallo,
aufgrund der Einführung eines neuen Tarifvertrags zahlen wir in 02/2025 Entgelt ab 01.01.2024 nach. Die betroffenen Personen werden rückwirkend höhergruppiert. Es handelt sich lediglich um Nachzahlung von Grundentgelt.
Da wir länger als 12 Monate nachzahlen und zwei Veranlagungszeiträume betroffen sind, fragen wir uns, ob die 5tel Regelung anwendbar ist. Wir dürfen seit 2025 die 5tel Regelung zwar nicht bei der Berechnung der Lohnsteuer anwenden, müssen aber entscheiden, ob wir es auf der Lohnsteuerbescheinigung ausweisen müssen.
Fällt die Nachzahlung des Grundentgelts auch unter die außerordentlichen Einkünfte und Mehrjährigkeit?
Danke und viele Grüße
Stephanie