Hallo Experten,
die o.g. Änderung der Zuordnung von SV-Pflichtigen Entgelt in das letzte Jahr mit SV Tagen beruht auf der Annahme, dass dies nur bei Arbeitszeitguthaben und dann auch nur in Verbindung mit einem "ruhenden AV" anzuwenden ist. Mir ist soweit klar, dass z.B. ein Krankengeld-Fall (>6 Wochen krank) KEIN ruhendes AV darstellt, sondern z.B. die Elternzeit.
Was zählt noch als "ruhendes AV" ? Gibt es hier eine entsprechende Klarheit? Gehört z.B. die befr/unbefr. EU/EM-Rente dazu? Oder der unbezahlte Urlaub oder weitere Ereignisse im Employee Life Cycle ?
Danke vorab
Grüße
TOM_MGG