Expertenforum - §23d SGB IV 01.01.2023 => was ist in dieser Definition ein "ruhendes AV"?

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  • 01
    §23d SGB IV 01.01.2023 => was ist in dieser Definition ein "ruhendes AV"?

    Hallo Experten,

    die o.g. Änderung der Zuordnung von SV-Pflichtigen Entgelt in das letzte Jahr mit SV Tagen beruht auf der Annahme, dass dies nur bei Arbeitszeitguthaben und dann auch nur in Verbindung mit einem "ruhenden AV" anzuwenden ist. Mir ist soweit klar, dass z.B. ein Krankengeld-Fall (>6 Wochen krank) KEIN ruhendes AV darstellt, sondern z.B. die Elternzeit.

    Was zählt noch als "ruhendes AV" ? Gibt es hier eine entsprechende Klarheit? Gehört z.B. die befr/unbefr. EU/EM-Rente dazu? Oder der unbezahlte Urlaub oder weitere Ereignisse im Employee Life Cycle ?

    Danke vorab

    Grüße

    TOM_MGG

  • 02
    RE: §23d SGB IV 01.01.2023 => was ist in dieser Definition ein "ruhendes AV"?

    Guten Tag,
     
    ein ruhendes Beschäftigungsverhältnis liegt vor, wenn aus bestimmten Gründen beide Parteien eine zeitweilige Aussetzung ihrer gegenseitigen Pflichten vereinbaren oder diese Aussetzung von einer der Parteien angeordnet wird. Das ist beispielsweise während der Elternzeit oder bei Ableistung eines freiwilligen Wehrdienstes der Fall, nicht jedoch bei  Krankengeldbezug. 
     
    Typische Gründe für ein ruhendes Arbeitsverhältnis sind beispielsweise:
     
    Unbezahlter Urlaub
    Wehr- und Zivildienst
    Pflegezeit
    Elternzeit
    Mutterschutz
     
    In diesen Fällen endet das Arbeitsverhältnis nicht, sondern pausiert lediglich.
     
    Bei einer befristeten Rente aufgrund Erwerbsminderung ruht das Arbeitsverhältnis ebenfalls, da das Beschäftigungsverhältnis für den Zeitraum des Rentenzeitraums grds. nicht beendet wird. Anders kann es bei einer unbefristeten Erwerbsminderungsrente aussehen die aufgrund teilweiser oder voller Erwerbsminderung bewilligt wird. Hier sind jedoch arbeitsrechtliche Regelungen betroffen, die wir im Rahmen dieses Forums nicht beantworten können.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) sowie Fachanwälten für Arbeitsrecht.
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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