Expertenforum - 2. Ehrenamtlicher Bürgermeister (Pesionär)

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  • 01
    2. Ehrenamtlicher Bürgermeister (Pesionär)

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    wir (Ansässig in Bayern) haben einen zweiten Bürgermeister der sein Amt als Ehrenamt ausführt und "Hauptberuflich" Rentner ist. Er erhält monatlich eine Aufwandsentschädigung in Form eines Prozentsatzes des Gehaltes vom ersten Bürgermeister. Wie muss ich die Aufwandsentschädigung SV-Rechtlich abrechnen?

  • 02
    RE: 2. Ehrenamtlicher Bürgermeister (Pesionär)

    Sehr geehrte Frau Sapper,
     
    in dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt besteht für den ehrenamtlichen Bürgermeister Versicherungsfreiheit in der Kranken- und Pflegeversicherung.
     
    In der Arbeitslosenversicherung sind ehrenamtliche Bürgermeister gemäß § 27 Abs. 3 Nr. 4 SGB III ebenfalls versicherungsfrei zu beurteilen.
     
    Da der ehrenamtliche Bürgermeister Pensionär ist, findet der Beitragsgruppenschlüssel „0300“ in Verbindung mit dem Personengruppenschlüssel „119“ Anwendung.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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