Sehr geehrte Damen und Herren,
wir (Ansässig in Bayern) haben einen zweiten Bürgermeister der sein Amt als Ehrenamt ausführt und "Hauptberuflich" Rentner ist. Er erhält monatlich eine Aufwandsentschädigung in Form eines Prozentsatzes des Gehaltes vom ersten Bürgermeister. Wie muss ich die Aufwandsentschädigung SV-Rechtlich abrechnen?