Guten Tag,
wir haben mehrere MA als kurzfristige Beschäftigung im Unternehmen.
Für die Berechnung des Urlaubsentgelts gilt bekanntlich der 13 Wochen Schnitt.
Nun haben wir z.B. Kollegen, die irgendwann zu Saisonbeginn in der 1. Jahreshälfte einmal ein paar Dienste gemacht haben und seither quasi nicht mehr aufgetaucht sind. Nun laufen die Verträge nach und nach aus und die Urlaubsansprüche sind anzusetzen.
Die zustehenden Urlaubstage zu ermitteln ist über den Urlaubsrechner der Minijobzentrale kein Hexenwerk. Doch wie soll dieser Urlaub bewertet werden, wenn in den letzten 13 Wochen keine zählbare Arbeitsleistung vorlag?
Ab welchem Zeitpunkt ist der 13 Wochen Schnitt generell zu setzen?
Beispiel: MA will ab 16.11. Urlaub machen. Zählt man dann ab dem Vortag (15.11.) die 13 Wochen rückwärts?