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  • 01
    13 Wochen Schnitt für Urlaubsentgelt bei kurzfristig beschäftigtem MA

    Guten Tag,

    wir haben mehrere MA als kurzfristige Beschäftigung im Unternehmen.

    Für die Berechnung des Urlaubsentgelts gilt bekanntlich der 13 Wochen Schnitt.

    Nun haben wir z.B. Kollegen, die irgendwann zu Saisonbeginn in der 1. Jahreshälfte einmal ein paar Dienste gemacht haben und seither quasi nicht mehr aufgetaucht sind. Nun laufen die Verträge nach und nach aus und die Urlaubsansprüche sind anzusetzen.

    Die zustehenden Urlaubstage zu ermitteln ist über den Urlaubsrechner der Minijobzentrale kein Hexenwerk. Doch wie soll dieser Urlaub bewertet werden, wenn in den letzten 13 Wochen keine zählbare Arbeitsleistung vorlag?


    Ab welchem Zeitpunkt ist der 13 Wochen Schnitt generell zu setzen?

    Beispiel: MA will ab 16.11. Urlaub machen. Zählt man dann ab dem Vortag (15.11.) die 13 Wochen rückwärts?

  • 02
    RE: 13 Wochen Schnitt für Urlaubsentgelt bei kurzfristig beschäftigtem MA

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Sofern nichts Abweichendes vereinbart, gilt nach § 11 BUrlG der 13-Wochen-Zeitraum. Diese 13 Wochen sind rückwärts, beginnend ab dem Tag vor der Urlaubsinanspruchnahme oder dem Tag der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (im Falle der Urlaubsabgeltung) rückwärts zu berechnen.


    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann abweichend von dem 13 Wochen Zeitraum auch ein längerer Zeitraum (beispielsweise ein Jahr) zugrunde gelegt werden, wenn die Vergütungen stark schwanken, wie in Ihrem Fall. Sollte die Nichtbeschäftigung in den zurückliegenden 13 Wochen allerdings darauf zurückzuführen sein, dass der Mitarbeiter unentschuldigt gefehlt hat, besteht meines Erachtens keine Veranlassung, von dem 13-Wochen-Zeitraum abzuweichen. Die entsprechenden unentschuldigten Fehltage wären dann mit „0,00 €“ in die Berechnung einzustellen.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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