Liebes Experten-Team,
wir haben als Entgeltabrechnungsdienstleister die Aufforderung erhalten, die Versteuerung des GWV für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, ab unwiderruflicher Freistellung abzugrenzen. Die Anforderung des Kunden erschließt sich mir, da der AN ja tatsächlich von der Pflicht, zur ersten Tätigkeitsstätte zu erscheinen, entbunden wurde. Lohnsteuer-, bzw. Sozialversicherungs-rechtlich kann ich aber nirgends eine Grundlage finden, außer "wird dem AN ein betriebliches KfZ dauerhaft zur Nutzung für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte überlassen, so findet die 0,03% Regelung auch Anwendung für volle Kalendermonate, in denen das Fahrzeug tatsächlich nicht für Fahrten zw. Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt wird"
--> folglich bleibt der GWV auch bei unwiderruflicher Freistellung stehen, oder ?
VG!
Jennifer Hölzlein