Umlage- und Erstattungssätze 2019
Für das Umlageverfahren finden Sie hier die Umlage- und Erstattungssätze: Im Falle einer Krankheit handelt es sich um die Umlage U1, im Falle von Mutterschutz ist es die Umlage U2.
Die Verwaltungsräte der AOKs entscheiden über die kassenindividuellen Umlagen- und Erstattungssätze.
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- AOK Baden-Württemberg
- AOK Bayern
- AOK Bremen/Bremerhaven
- AOK Hessen
- AOK Niedersachsen
- AOK Nordost (Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern)
- AOK NORDWEST (Schleswig-Holstein, Westfalen-Lippe)
- AOK PLUS (Sachsen, Thüringen)
- AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
- AOK Rheinland/Hamburg
- AOK Sachsen-Anhalt
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