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RdSchr. 19j vom 18.06.2019 - Gemeinsames Rundschreiben zum Krankengeld nach § 44 SGB V und zum Verletztengeld nach § 45 SGB VII
Gemeinsames Rundschreiben zum Krankengeld nach § 44 SGB V und zum Verletztengeld nach § 45 SGB VII
Gemeinsames Rundschreiben zum Krankengeld nach § 44 SGB V und zum Verletztengeld nach § 45 SGB VII
Vom vom 18./19. Juni 2019
GKV-Spitzenverband, Berlin
AOK-Bundesverband GbR, Berlin
BKK Dachverband e.V., Berlin
IKK e.V., Berlin
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, Kassel
KNAPPSCHAFT, Bochum
Verband der Ersatzkassen e.V., Berlin
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), Berlin
Vorwort
Dieses gemeinsame Rundschreiben vom 18./19.06.2019 löst das gemeinsame Rundschreiben zum Krankengeld nach § 44 SGB V und Verletztengeld zum Verletztengeld nach § 45 SGB VII vom 12.06.2018 ab.
Die Aktualisierung des Rundschreibens war aufgrund der mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) sowie dem Brückenteilzeitgesetz eingetretener gesetzlicher Änderungen erforderlich geworden.
Durch die Aufnahme entsprechender Textpassagen bei der Überarbeitung löst dieses gemeinsame Rundschreiben zusätzlich auch die Aussagen zum Krankengeld der gemeinsamen Verlautbarung zur Berechnung des Krankengeldes bei flexiblen Arbeitszeitregelungen vom 19.04.2007 ab. Auf die Besonderheiten des Krankengeldes bei Spende von Organen oder Geweben nach § 44a SGB V wird in diesem Rundschreiben nicht separat eingegangen, siehe insoweit "Gemeinsames Rundschreiben vom 25.09.2015 zu den leistungsrechtlichen Ansprüchen bei einer Spende von Organen, Geweben oder Blut zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen".
Zukünftige Änderungen werden im Rundschreiben regelmäßig aktualisiert und in der Änderungsübersicht kenntlich gemacht. Bei allen Änderungen wird in der Gesamtausgabe des gemeinsamen Rundschreibens unter "Stand" auf das Datum der letzten Änderung hingewiesen. Der Änderungshistorie können in Kurzform der Hintergrund und die betroffenen Passagen der Änderung entnommen werden.
Die Beispiele wurden weitestgehend unabhängig von Jahreszahlen gestaltet. Bei Beispielen mit einer jahresübergreifenden Betrachtung wurde statt den Jahreszahlen auf die Begriffe Vorjahr und Folgejahr zurückgegriffen.
Änderungsübersicht
Änderungsdatum | Durchgeführte Änderung |
18.06.2019 | Neufassung |
18.06.2019 | 2.1.1.1.1.1 "Arbeitnehmer mit flexibler Arbeitszeitenregelung", 3.1.3 "Arbeitnehmer mit einer flexiblen Arbeitszeitregelung und 6.6 "Flexible Arbeitszeitregelungen" - Inhalte der Gemeinsamen Verlautbarung zu den flexiblen Arbeitszeitregelungen integriert, sowie Klarstellung zur Brückenteilzeit mit aufgenommen |
18.06.2019 | 2.1.1.1.12 "Werkstudenten" - Erweiterung um den Personenkreis der Werkstudenten |
18.06.2019 | 2.1.1.2 "Versicherte ohne Krankengeldanspruch" - Aufnahme eines Hinweises, dass hauptberuflich Selbständige auch bei einer Versicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V eine Wahlerklärung aussprechen können |
18.06.2019 | 2.1.1.3.1.1 "Wahlerklärung gesetzliches Krankengeld (Optionskrankengeld)" und 2.1.1.3.2.1 "Wahlerklärung gesetzliches Krankengeld (Optionskrankengeld)" - Aufnahme der gesetzlich geänderten Wirkung der Wahlerklärung bei vorliegender AU, Erweiterung der Aussage um Hinweis auf Wirkung der Wahlerklärung auf eine vorliegende Nebentätigkeit |
18.06.2019 | 2.1.1.1.9.2 "Krankengeld in Verbindung mit § 192 SGB V" - Aufnahme eines neuen Abschnittes, um die neue gesetzliche Anpassung des § 46 SGB V wegen verspäteter Feststellung der AU abzubilden |
18.06.2019 | 2.2.1 "Nachweis einer stationären Behandlung", 2.2.2.1 "AU-Bescheinigung" und 6.4 "Verspätete Meldung der Arbeitsunfähigkeit" - Aufnahme klarstellender Hinweise zur eAU |
18.06.2019 | 2.2.2 "Nachweis einer Arbeitsunfähigkeit" _- Aufnahme eines klarstellenden Hinweises, dass auch der stationäre Aufenthalt in einem Hospiz einem Krankenhausaufenthalt gleichgestellt ist und damit als AU gilt |
18.06.2019 | 2.2.2.3 "Auswirkung einer verspäteten Feststellung der Arbeitsunfähigkeit" - Aufnahme eines neuen Abschnittes, um die Rechtsfolgen des geänderten § 46 SGB V transparent zu machen |
18.06.2019 | 3.1.1.1.1.2.6 "Elternzeit" - Aussagen erweitert um Fallgestaltung der vorzeitigen Beendigung der Elternzeit sowie Beispiele zur Verdeutlichung eingefügt |
18.06.2019 | 3.1.4 "Arbeitnehmer mit Entgeltersatzleistungsbezug" - Abschnitt aufgenommen, um die übermittelten Daten im DTA nach § 69 SGB IX sowie die Gruppe der Übergangsgeldfälle nach einer Rehabilitationsleistung darzustellen |
18.06.2019 | 6.5 "Verspätete Feststellung der Arbeitsunfähigkeit" - Aufnahme eines neuen Abschnittes, um die neue gesetzliche Anpassung des § 49 SGB V wegen verspäteter AU-Feststellung abzubilden |
18.06.2019 | 7.1.1 "Umwandlung einer Voll- in eine Teilrente wegen Alters" und 7.1.2 "Umwandlung einer Teil- in eine Vollrente wegen Alters" - Beispiele aufgrund Änderung zu § 51 SGB V angepasst |
18.06.2019 | 8 "Wegfall des Krankengeldes, Antrag auf Leistungen zur Teilhabe" - Aufnahme eines neuen Abschnittes zu § 51 SGB V und Abbildung der Neuregelung durch das TSVG |
18.06.2019 | Streichung von EU- und BU-Renten im gesamten Dokument wegen Änderung des § 50 SGB V. |
18.06.2019 | Mit dem RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz wird ab 01.07.2019 aus der Gleitzone der Übergangsbereich, daher sprachlich im gesamten GR angepasst |