Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

©
simpson33 / Getty Images
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Inhalte der Rechtsdatenbank
Rechtsdatenbank durchsuchen
BFH, 06.12.2017 - VI R 41/15
Bundesfinanzhof
Urt. v. 06.12.2017, Az.: VI R 41/15
"Häusliches" Arbeitszimmer: Kostenanteil entsprechend Nutzung und Kostentragung ansetzen
Hat sich ein Ehepaar eine Wohnung gekauft, die zu je 50 Prozent im Grundbuch eingetragen ist und für die beide je zur Hälfte die Kosten tragen, so darf ein Ehepartner, der die Räume allein beruflich nutzt, aber auch nur die Hälfte der darauf entfallenden Kosten (etwa Abschreibung und Schuldzinsen) vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Maßgebend dafür ist "der entsprechende Miteigentumsanteil".
Quelle: Wolfgang Büser
BFH, 06.12.2017 - VI R 41/15
Aktionen
Kontakt zur
AOK
AOK/Region wählen
Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.