Rechtsdatenbank
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BFH, 18.12.2014 - VI R 75/14
Bundesfinanzhof
Urt. v. 18.12.2014, Az.: VI R 75/14
Zahlt der Mitarbeiter dazu, kommt ihn sein Firmenwagen günstiger
Arbeitnehmer, die einen Firmenwagen auch privat nutzen dürfen, errechnen den sich daraus ergebenden "geldwerten Vorteil", der mit dem Arbeitsverdienst zu versteuern ist, nach der so genannten 1-Prozent-Methode oder schreiben im Laufe eines Jahres fleißig in ein Fahrtenbuch, welche Fahrten dienstlich bzw. privat durchgeführt worden sind. Beteiligen sie sich an den Kosten, indem sie etwa einen Teil der Leasinggebühren tragen, so ist dieser Betrag vom ermittelten geldwerten Vorteil abzuziehen.
Quelle: Wolfgang Büser