Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

Tit. A.VII RdSchr. 83b, Rentenversicherungszugehörigkeit
Tit. A.VII RdSchr. 83b
Gemeinsames Rundschreiben betr. Haushaltsbegleitgesetz 1984; hier: Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht
Tit. A – Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt
Tit. A.VII RdSchr. 83b – Rentenversicherungszugehörigkeit
Ändert sich im Laufe eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses die Rentenversicherungszugehörigkeit, dann fließen die Beiträge aus dem einmalig gezahlten Arbeitsentgelt dem Rentenversicherungsträger zu, der in dem [jetzt] Entgeltabrechnungszeitraum, dem das einmalig gezahlte Arbeitsentgelt zuzuordnen ist, zuständig ist. Dies gilt auch im Verhältnis zur [jetzt] Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Bei der Ermittlung der anteiligen Jahres-Beitragsbemessungsgrenze ist in diesen Fällen für die Zeit der Zugehörigkeit des Betriebes zur [jetzt] Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See die höhere Beitragsbemessungsgrenze der knappschaftlichen Rentenversicherung zu berücksichtigen.
Beispiel [2020 aktualisiert; Jahres-BBG: RV 82 800 EUR, KnRV 101 400 EUR]: | |
Zuständigkeit der Knappschaft | 1. 1. 2020 bis 31. 3. 2020 |
Zuständigkeit eines Regionalträgers der Deutschen Rentenversicherung | ab 1. 4. 2020 |
laufendes monatliches Arbeitsentgelt | 6.870 EUR |
Weihnachtsgeld im November 2020 | 6.870 EUR |
Beitragsberechnung für November 2020: | |
anteilige Jahres-BBG bis November 2020 | |
1. 1. 2020 bis 31. 3. 2020 (8 450 EUR x 3 =) | 25 350 EUR |
1. 4. 2020 bis 30. 11. 2020 (6 900 EUR x 8 =) | 55 200 EUR |
80 550 EUR | |
beitragspflichtiges Arbeitsentgelt bis November | 75 570 EUR |
Differenz | 4.980 EUR |
Das Weihnachtsgeld unterliegt in Höhe von 4.980 EUR der Beitragspflicht zur Rentenversicherung. (Bei durchgehender Zugehörigkeit zur allgemeinen Rentenversicherung hätte die anteilige Jahres-BBG 75.900 EUR betragen, sodass vom Weihnachtsgeld nur 330 EUR beitragspflichtig zur Rentenversicherung gewesen wären.)