Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

Tit. 7.4 RdSchr. 09f
Tit. 7.4 RdSchr. 09f
Gemeinsames Rundschreiben zur Berechnung, Höhe und Zahlung des Krankengeldes und des Krankengeldes bei Erkrankung des Kindes von Leistungsbeziehern nach dem SGB III
Tit. 7 – Saison-Kurzarbeitergeld ([jetzt] § 101 SGB III) → Tit. 7.4 – Ergänzende Leistungen ([jetzt] § 102 SGB III)
Tit. 7.4 RdSchr. 09f
Neben dem Saison-Kurzarbeitergeld kann dann ein Anspruch auf ergänzende Leistungen bestehen, soweit für diese Zwecke entsprechende Mittel durch eine Umlage finanziert werden. Die Mittel für die ergänzenden Leistungen werden durch eine Winterbeschäftigungs-Umlage finanziert, deren Einführung und nähere Ausgestaltung durch die Tarifvertragsparteien zu bestimmen sind.