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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Heizung
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A. Erläuterung
(1) Fließt dem Arbeitnehmer Arbeitslohn in Form von Sachbezügen zu (z.B. Heizung), sind diese laufender Arbeitslohn. Der Geldwert ergibt sich aus der Einzelbewertung.
(2) Erhält der Arbeitnehmer die Heizung nur verbilligt, ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Geldwert des Sachbezugs und dem tatsächlichen Entgelt zu versteuern.
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