Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

©
simpson33 / Getty Images
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Inhalte der Rechtsdatenbank
Rechtsdatenbank durchsuchen
Einarbeitungszuschuss - Arbeitslohn
Einarbeitungszuschuss - Arbeitslohn
A. Erläuterung
Der auf Grund des § 7 Abs. 5 SVG gezahlte Einarbeitungszuschuss ist Arbeitslohn.
B. Rechtsgrundlage
→R 19.3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 LStR
Aktionen
Kontakt zur
AOK
AOK/Region wählen
Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.