Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

Abnutzungsentschädigung - Einkommensteuerfreie Einnahmen
Abnutzungsentschädigung - Einkommensteuerfreie Einnahmen
A. Erläuterung
(1) Bei Angehörigen der Bundeswehr, der Bundespolizei, des Zollfahndungsdienstes, der Bereitschaftspolizei der Länder, der Vollzugspolizei und der Berufsfeuerwehr der Länder und Gemeinden und bei Vollzugsbeamten der Kriminalpolizei des Bundes, der Länder und Gemeinden sind Abnutzungsentschädigungen für die Dienstkleidung der zum Tragen oder Bereithalten von Dienstkleidung Verpflichteten und für dienstlich notwendige Kleidungsstücke der Vollzugsbeamten der Kriminalpolizei und der Zollfahndungsbeamten einkommensteuerfreie Einnahmen.
(2) Im Übrigen sind Abnutzungsentschädigungen für Bekleidung grds. laufender Arbeitslohn. →aber Berufskleidung.
(3) Bei Abnutzung arbeitnehmereigener Werkzeuge gibt es die Möglichkeit, Werkzeuggeld zu zahlen.