Rechtsdatenbank
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Fahrgemeinschaft - Pendlerpauschale
Fahrgemeinschaft - Pendlerpauschale
Information
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Kürzung der Pendlerpauschale rückwirkend ab 2007 für verfassungswidrig erklärt (BVerfG vom 09.12.2008 - 2 BvL 1/07 u.a.). Nach dem Urteil gilt die "alte" Pendlerpauschale bis zu einer gesetzlichen Neuregelung vorläufig weiter.
Das bedeutet, dass die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wie zuvor mit 0,30 EUR ab dem ersten Entfernungskilometer steuerlich geltend gemacht werden können. Die jetzt vom BVerfG für verfassungswidrig erklärte Pendlerpauschale, wonach die Fahrtkosten erst ab dem 21. Kilometer abgesetzt werden konnten, war zum 01.01.2007 eingeführt worden.
Steuerzahler können aufgrund dieses Urteils rückwirkend für das Jahr 2007 und für das in Kürze zu Ende gehende Jahr 2008 die Pendlerpauschale in vollem Umfang in Anspruch nehmen. Für viele Pendler dürfte es damit zu Steuerrückzahlungen kommen.
Das Bundesverfassungsgericht begründete die Verfassungswidrigkeit der Beschränkung der Pendlerpauschale damit, dass die vom Gesetzgeber angeführte Begründung für die Einschränkung keine verfassungsrechtlich tragfähige Begründung darstelle. Die Bundesregierung hat unmittelbar im Anschluss an die Entscheidung mitgeteilt, dass sie das Urteil umsetzen werde und damit die Pendlerpauschale in der bis zum 31.12.2006 geltenden Fassung ab 01.01.2009 wieder gilt.
Die Finanzämter sollen nach Aussage von Bundesfinanzminister Steinbrück angewiesen werden, die von Amts wegen zu veranlassenden Rückzahlungen für das Jahr 2007 möglichst schon in den ersten drei Monaten des Jahres 2009 zu leisten. Wer in seiner Steuererklärung 2007 im Vertrauen auf die damalige Gesetzesänderung keine Angaben zur Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und der Zahl der Arbeitstage gemacht hat, könne diese nun nachträglich seinem Finanzamt mitteilen, das dann auch von Amts wegen die Änderung der Steuerfestsetzung für 2007 veranlassen soll.
Wie eine künftige Neuregelung der Pendlerpauschale ab dem Veranlagungszeitraum 2010 aussehen wird, will die Bundesregierung zu gegebener Zeit entscheiden.
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