Rechtsdatenbank
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BSG, 05.07.2006 - B 12 KR 19/04 R - Versicherungspflicht und Beitragspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung; Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Einbeziehung in die gesetzliche Rentenversicherung; Spannungsverhältnis zwischen dem Schutz der Freiheit des Einzelnen und den Anforderungen einer sozialstaatlichen Ordnung; Bedeutung der bundesweiten Funktionsfähigkeit der Sozialversicherung für die Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland; Beteiligung abhängig beschäftigter Versicherter während der Dauer der Beschäftigung rechtlich und faktisch durch die hälftige Tragung der nach ihrem Bruttoentgelt bemessenen Beitragslast an den Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung
Bundessozialgericht
Urt. v. 05.07.2006, Az.: B 12 KR 19/04 R
Rentenversicherung: Auch erziehende Väter müssen das System mittragen
Eine Ausgestaltung der gesetzlichen Rentenversicherung dahingehend, dass allein kinderlose Versicherte die finanziellen Lasten der gesetzlichen Rentenversicherung tragen, ist verfassungsrechtlich nicht geboten. 3 Väter, die Kinder erziehen, scheiterten mit ihren Klagen dagegen, wegen ihrer versicherungspflichtigen Beschäftigungen genauso rentenversicherungspflichtig zu sein, wie es Kinderlose sind, die zum System nichts beitrügen. Eine beitragsmindernde oder gar beitragsbefreiende Berücksichtigung des Aufwands für Kinder in der gesetzlichen Rentenversicherung ist aber — laut BSG — schwer vereinbar mit der verfassungsgerichtlich stets gebilligten Binnenstruktur des Systems. Es käme zu einem sachfremden Durchbruch, der dann mit dem Verwendungszweck der eingezahlten Mittel aus Einkommen (dem Ersatz von Erwerbseinkommen für nicht Erwerbstätige) nichts mehr zu tun hätte.
Quelle: Wolfgang Büser
Versicherungspflicht und Beitragspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung; Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Einbeziehung in die gesetzliche Rentenversicherung; Spannungsverhältnis zwischen dem Schutz der Freiheit des Einzelnen und den Anforderungen einer sozialstaatlichen Ordnung; Bedeutung der bundesweiten Funktionsfähigkeit der Sozialversicherung für die Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland; Beteiligung abhängig beschäftigter Versicherter während der Dauer der Beschäftigung rechtlich und faktisch durch die hälftige Tragung der nach ihrem Bruttoentgelt bemessenen Beitragslast an den Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung
Verfahrensgang:
vorgehend:
SG Köln - 24.06.2006
Rechtsgrundlagen:
Fundstelle:
NZS 2006, VIII Heft 8 (Kurzinformation)
BSG, 05.07.2006 - B 12 KR 19/04 R
Parallelverfahren:BSG - 05.07.2006 - AZ: B 12 KR 20/04 R
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