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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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R 37 EStR 2005, R 37. Einkommensteuer-Vorauszahlung
R 37 EStR 2005
Einkommensteuer-Richtlinien 2005 (EStR 2005)
Bundesrecht
Zu § 37 EStG
R 37 EStR 2005 – R 37.
Einkommensteuer-Vorauszahlung
Bei der Veranlagung von Ehegatten nach § 26a EStG ist für die Ermittlung der 600-Euro-Grenze in § 37 Abs. 3 EStG die Summe der für beide Ehegatten in Betracht kommenden Aufwendungen und abziehbaren Beträge zugrunde zu legen.
Zu R 37: Neugefasst am 18. 12. 2008 (BStBl Nr. 21), geändert am 25. 3. 2013 (BStBl I S. 276).
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