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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Genussmittel
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Normen
Kurzinfo
Genussmittel (wie Kaffee, Tee, Pralinen, Gebäck), die der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern unentgeltlich oder verbilligt zum eigenen Verbrauch im Betrieb überlässt, gehören zu den Aufmerksamkeiten. Sie sind steuer- und damit auch beitragsfrei, soweit deren Wert den Betrag von 60,00 EUR nicht übersteigt. Der Begriff "Genussmittel" ist im Übrigen eng auszulegen.
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