Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

Arbeitseinkommen
Arbeitseinkommen
Normen
Kurzinfo
Das Arbeitseinkommen Selbstständiger i.S.d. Sozialversicherung ist der Gewinn aus einer selbstständigen Tätigkeit i.S.d. Steuerrechts. Die Höhe des Arbeitseinkommens ist u.a. wichtig für die Ermittlung der Beiträge Selbstständiger zur Kranken- und Rentenversicherung sowie für die Berechnung verschiedener Entgeltersatzleistungen (z.B. Verletztengeld, Übergangsgeld).
Information
Das Arbeitseinkommen wird wie folgt ermittelt:
Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres | ||
./. | Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres | = Gewinn |
+ | Wert der Entnahmen | |
./. | Wert der Einlagen | = Arbeitseinkommen (i.S.d. § 15 SGB IV) |
Grundlage ist i.d.R. der letzte Einkommensteuerbescheid. Falls erforderlich, ist gewissenhaft zu schätzen, z.B. bei erstmaliger Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit. Einzelheiten - insbesondere zur Beitragseinstufung in der freiwilligen Krankenversicherung - sind unter Freiwillige Krankenversicherung, Beitragspflichtige Einnahmen sowie Beitragspflichtige Einnahmen - Arbeitseinkommen erläutert.
Bei Landwirten, deren Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft nach § 13a EStG ermittelt wird, ist als Arbeitseinkommen der sich aus § 32 Abs. 6 ALG ergebende Wert anzusetzen.
Siehe auch