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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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§ 1 NachwG, Anwendungsbereich
§ 1 NachwG
Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen (Nachweisgesetz - NachwG)
Bundesrecht
§ 1 NachwG – Anwendungsbereich
1Dieses Gesetz gilt für alle Arbeitnehmer, es sei denn, dass sie nur zur vorübergehenden Aushilfe von höchstens einem Monat eingestellt werden. 2Praktikanten, die gemäß § 22 Absatz 1 des Mindestlohngesetzes als Arbeitnehmer gelten, sind Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes.
Zu § 1: Neugefasst durch G vom 24. 3. 1999 (BGBl I S. 388), geändert durch G vom 11. 8. 2014 (BGBl I S. 1348).
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