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BAG, 08.06.1955 - 2 AZR 93/54 - Aussagen von Zeugen; Aussagen von Parteien; Sitzungsprotokoll; Wiedergabe im Urteil; Sachliche Nachprüfung
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 08.06.1955, Az.: 2 AZR 93/54
Aussagen von Zeugen; Aussagen von Parteien; Sitzungsprotokoll; Wiedergabe im Urteil; Sachliche Nachprüfung
Rechtsgrundlage:
Fundstelle:
AP Nr. 1 zu § 161 ZPO
BAG, 08.06.1955 - 2 AZR 93/54
Amtlicher Leitsatz:
Werden die Aussagen von Zeugen oder Parteien in dem Sitzungsprotokoll nicht aufgenommen und auch nicht ihrem wesentlichen Inhalte nach in dem Urteil wiedergegeben, so liegt ein Verfahrensverstoß vor, der zur Aufhebung des Urteils führen muß, ohne daß eine sachliche Nachprüfung zulässig ist.