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BAG, 17.04.1958 - 2 AZR 289/57 - Tarifvertrag; Besonderer Zuschlag; Nachtarbeit; Mehrarbeit; Regelmäßige werktägliche Arbeit; Werktag
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 17.04.1958, Az.: 2 AZR 289/57
Tarifvertrag; Besonderer Zuschlag; Nachtarbeit; Mehrarbeit; Regelmäßige werktägliche Arbeit; Werktag
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Düsseldorf 16.04.1957 - 3 Sa 59/57
Fundstellen:
BAGE 5, 249 - 256
ArbuR 1959, 219
BAG, 17.04.1958 - 2 AZR 289/57
Amtlicher Leitsatz:
Sieht ein Tarifvertrag einen besonderen Zuschlag für "Nachtarbeit, die zugleich Mehrarbeit ist", vor und bezeichnet er als Mehrarbeit die über die regelmäßige werktägliche Arbeit hinaus geleistete Arbeit, so ist dieser Mehrarbeitszuschlag für alle Nachtstunden zu zahlen, während deren die Arbeitnehmer nach verfahrener werktäglicher Schicht erneut zur Arbeit eingesetzt werden. Um 0.00 Uhr beginnt in diesem Sinne kein neuer Werktag.