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BAG, 18.10.1958 - 2 AZR 291/58 - Begriff der Böswilligkeit
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 18.10.1958, Az.: 2 AZR 291/58
Begriff der Böswilligkeit
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Düsseldorf 17.04.1958 - 2 Sa 62/58
Rechtsgrundlage:
§ 615 S. 2 BGB
Fundstellen:
BAGE 6, 306 - 311
DB 1958, 1274-1275 (Volltext)
MDR 1958, 952-953 (Volltext mit amtl. LS)
NJW 1958, 2084-2085 (Volltext mit amtl. LS)
SAE 1959, 125
BAG, 18.10.1958 - 2 AZR 291/58
Amtlicher Leitsatz:
Der Begriff der Böswilligkeit nach BGB § 615 S. 2.