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BAG, 06.11.1958 - 2 AZR 354/55 - Kündigung; Kündigungsschutz; Massenentlassungen; Berufung auf Unwirksamkeit
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 06.11.1958, Az.: 2 AZR 354/55
Kündigung; Kündigungsschutz; Massenentlassungen; Berufung auf Unwirksamkeit
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Berlin 22.06.1955 - 1 Sa 191/55
Rechtsgrundlage:
Fundstellen:
BAGE 7, 4 - 20
DB 1959, 463 (amtl. Leitsatz)
MDR 1959, 524 (Volltext mit amtl. LS)
NJW 1959, 1197-1199 (amtl. Leitsatz)
BAG, 06.11.1958 - 2 AZR 354/55
Amtlicher Leitsatz:
Die Kündigung gegenüber einem Arbeitnehmer, die unter Verletzung der Vorschriften über den Kündigungsschutz bei Massenentlassungen (KSchG §§ 15 ff.) geschieht, ist nur dann unwirksam, wenn sich der gekündigte Arbeitnehmer auf eine solche Unwirksamkeit gegenüber dem Arbeitgeber beruft.