Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Die Inhalte des Bereichs „Fachwissen SV“ geben Ihnen kostenlos Auskunft zu allen Themen der Sozialversicherung. Sie sind ein exklusives Angebot für eingeloggte Nutzer.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?
BAG, 19.12.1958 - 1 AZR 55/58 - Manteltarif; Betriebe eines bestimmten Gewerbezweiges; Verschiedene Betätigung; Betriebsziele; Mischbetriebe
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 19.12.1958, Az.: 1 AZR 55/58
Manteltarif; Betriebe eines bestimmten Gewerbezweiges; Verschiedene Betätigung; Betriebsziele; Mischbetriebe
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Berlin 05.12.1957 - 2 Sa 773/57
Fundstellen:
AP Nr. 6 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz
DB 1959, 351 (amtl. Leitsatz)
PraktArbR TVG § 4 Abs 1
BAG, 19.12.1958 - 1 AZR 55/58
Amtlicher Leitsatz:
Schließen dieselben Tarifpartner einen durch 2 Lohntarife ergänzten Manteltarif für Betriebe eines bestimmten Gewerbezweiges mit verschiedener Betätigung, so sind auch im einzelnen Betrieb die Arbeitnehmer je nach ihrer überwiegenden Tätigkeit für eines der verschiedenen Betriebsziele zu bezahlen. In solchen Fällen handelt es sich tarifrechtlich um Mischbetriebe.