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BAG, 18.06.1959 - 2 AZR 585/56 - Außerordentliche fristlose Kündigung; Abwägung des wichtigen Grundes; Rechtlich fehlerhafte Begründung
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 18.06.1959, Az.: 2 AZR 585/56
Außerordentliche fristlose Kündigung; Abwägung des wichtigen Grundes; Rechtlich fehlerhafte Begründung
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Hamm 26.09.1956 - 5 Sa 236/56
Rechtsgrundlage:
Fundstellen:
AP Nr. 38 zu § 626 BGB
PraktArbR BGB § 626 Nr. 155
BAG, 18.06.1959 - 2 AZR 585/56
Amtlicher Leitsatz:
Im Falle einer außerordentlichen fristlosen Kündigung darf das Gericht nicht ein für die Abwägung des wichtigen Grundes wesentliches Moment mit rechtlich fehlerhafter Begründung aus der Abwägung überhaupt herauslassen.