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BAG, 24.02.1961 - 1 AZR 17/59 - Streikbeginn; Abwehraussperrung; Krankheit
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 24.02.1961, Az.: 1 AZR 17/59
Streikbeginn; Abwehraussperrung; Krankheit
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Frankfurt 12.11.1958 - II LA 395/58
Rechtsgrundlage:
§ 1 ArbKrankhG
Fundstellen:
BB 1961, 530
DB 1961, 610 (Volltext mit amtl. LS)
JZ 1961, 609-610 (Volltext mit amtl. LS)
MDR 1961, 541 (Volltext mit amtl. LS)
BAG, 24.02.1961 - 1 AZR 17/59
Amtlicher Leitsatz:
1. Der bereits vor Streikbeginn erkrankte Arbeiter behält den ihm nach dem Arbeiterkrankheitsgesetz für 6 Wochen zustehenden Zuschußanspruch während seiner Krankheit.
2. Der Grundsatz zu § 1 gilt nicht, wenn der Arbeitgeber eine Abwehraussperrung vorgenommen hat.