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BAG, 02.11.1961 - 2 AZR 66/61 - Feststellungsklage; Außerordentliche Kündigung; Prozeßrechtliche Verwirkung
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 02.11.1961, Az.: 2 AZR 66/61
Feststellungsklage; Außerordentliche Kündigung; Prozeßrechtliche Verwirkung
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Düsseldorf 02.11.1960 - 5 Sa 237/60
Fundstellen:
BAGE 11, 353 - 357
DB 1962, 172 (Volltext mit amtl. LS)
JZ 1963, 448-449 (Volltext mit amtl. LS u. Anm.)
MDR 1962, 250 (Volltext mit amtl. LS)
NJW 1962, 463 (Volltext mit amtl. LS)
BAG, 02.11.1961 - 2 AZR 66/61
Amtlicher Leitsatz:
Die Befugnis, sich mit einer Feststellungsklage gegen eine außerordentliche Kündigung zu wenden, unterliegt der prozeßrechtlichen Verwirkung.