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BAG, 28.03.1963 - 5 AZR 206/62 - Sachverständiger; Tatsächliche Feststellungen; Einsichtnahme in Geschäftsbücher; Einsichtnahme in Urkunden
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 28.03.1963, Az.: 5 AZR 206/62
Sachverständiger; Tatsächliche Feststellungen; Einsichtnahme in Geschäftsbücher; Einsichtnahme in Urkunden
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Hannover 28.02.1962 - 4 Sa 415/60
Fundstelle:
DB 1963, 804 (Kurzinformation)
BAG, 28.03.1963 - 5 AZR 206/62
Amtlicher Leitsatz:
Ein Sachverständiger darf tatsächliche Feststellungen durch Einsichtnahme in die Geschäftsbücher oder Urkunden einer Partei nur treffen, wenn er auch der anderen Partei Gelegenheit gegeben hat, bei diesen Feststellungen zugegen zu sein.