Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Tit. 13 RdSchr. vom 03.12.2020, Auflistung der verwiesenen Anlagen
Tit. 13 RdSchr. vom 03.12.2020
Gemeinsames Rundschreiben zum Krankengeld nach § 44 SGB V und zum Verletztengeld nach § 45 SGB VII des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen und der DGUV
Tit. 13 RdSchr. vom 03.12.2020 – Auflistung der verwiesenen Anlagen
13.4
Gemeinsames Rundschreiben der Rentenversicherungsträger zum Übergangsgeld
13.5
Vereinbarung zur Zuständigkeitsabgrenzung bei einer stufenweisen Wiedereingliederung
13.7
Verwaltungsvereinbarung über die generelle Beauftragung der Krankenkassen durch die Unfallversicherungsträger zur Berechnung und Auszahlung des Verletztengeldes nach § 189 SGB VII in Verbindung mit §§ 88 ff. SGB X (VV Generalauftrag Verletztengeld)
13.8
Verwaltungsvereinbarung über das Verfahren und die Entschädigung bei Einzelaufträgen der Unfallversicherungsträger nach § 189 SGB VII in Verbindung mit §§ 88 ff. SGB X (VV Einzelauftrag)
13.10
Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe
13.11
Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes für Beschäftigte