Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Tit. 6.6.2.3 RdSchr. vom 03.12.2020, Aufstockungsbeträge während der Altersteilzeit
Tit. 6.6.2.3 RdSchr. vom 03.12.2020
Gemeinsames Rundschreiben zum Krankengeld nach § 44 SGB V und zum Verletztengeld nach § 45 SGB VII des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen und der DGUV
Tit. 6.6 – Flexible Arbeitszeitregelungen → Tit. 6.6.2 – Arbeitgeberzahlungen
Tit. 6.6.2.3 RdSchr. vom 03.12.2020 – Aufstockungsbeträge während der Altersteilzeit
(1) Neben der Bildung von Wertguthaben sind bei der Alterszeit die Auswirkungen der vom Arbeitgeber gezahlten so genannten Aufstockungsbeträge zu beachten (siehe § 3 Abs. 1 Nr. 1a Altersteilzeitgesetz - AltersTZG).
(2) So führen gesetzliche Aufstockungsbeträge nicht zum Ruhen des Krankengeldes (siehe 3.1.3.4.1.1 "Nichtberücksichtigung"), während freiwillige z.B. tarifvertragliche Aufstockungsbeträge zum Ruhen des Krankengeldes führen können (siehe 3.1.3.4.1.2 "Berücksichtigung").