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BFH, Anhängig - III R 57/20 - Zusammenveranlagung; Entlastungsbetrag; Alleinerziehende
Bundesfinanzhof
Anhängig, Az.: III R 57/20
Zusammenveranlagung; Entlastungsbetrag; Alleinerziehende
Verfahrensgang:
vorgehend:
FG München - 27.11.2019 - AZ: 9 K 3275/18
Hinweis:
18-03-2022
Erledigung durch:
Urteil vom 28.10.2021, durcherkannt
Anmerkung:
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 28.10.2021, durcherkannt
Rechtsfrage:
Konnten die seit Dezember 2015 verheirateten Kläger, die seit der Eheschließung zusammen wohnen und die Zusammenveranlagung nach § 26b EStG gewählt haben, gleichwohl jeweils den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Anspruch nehmen? Widerspricht das FG-Urteil dem Senatsurteil vom 05.11.2015 - III R 17/14 sowie dem BVerfG-Beschluss vom 10.11.1998 - 2 BvR 1057, 1226, 980/91?