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BAG, 22.05.1969 - 5 AZR 445/68 - Beibringung der Zeugenanschrift; Beachtung einer Frist; Beweismittel; Säumnis der Partei
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 22.05.1969, Az.: 5 AZR 445/68
Beibringung der Zeugenanschrift; Beachtung einer Frist; Beweismittel; Säumnis der Partei
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Kiel 16.08.1968 - 3 Sa 313/67
Fundstellen:
AP Nr. 1 zu § 356 ZPO
DB 1969, 2234 (amtl. Leitsatz)
BAG, 22.05.1969 - 5 AZR 445/68
Amtlicher Leitsatz:
Beachtet eine Partei nicht die ihr gesetzte Frist zur Beibringung der Anschrift eines Zeugen, so kann sie mit dem Beweismittel ausgeschlossen werden, ohne daß das Gericht zuvor die Gründe für die Säumnis der Partei nachprüfen müßte.