Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Die Inhalte des Bereichs „Fachwissen SV“ geben Ihnen kostenlos Auskunft zu allen Themen der Sozialversicherung. Sie sind ein exklusives Angebot für eingeloggte Nutzer.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?
BAG, 03.12.1970 - 5 AZR 208/70 - Einwand der Arglist; Tarifliche Ausschlußfristen; Klageerhebung
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 03.12.1970, Az.: 5 AZR 208/70
Einwand der Arglist; Tarifliche Ausschlußfristen; Klageerhebung
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Düsseldorf 19.05.1970 - 8 Sa 102/70
Fundstellen:
ARST 1971, 57
SAE 1972, 26
BAG, 03.12.1970 - 5 AZR 208/70
Amtlicher Leitsatz:
1. Der Einwand der Arglist gegenüber tariflichen Ausschlußfristen greift nur solange durch, als der Anspruchsberechtigte noch damit rechnen kann, der Anspruch werde gemäß den vom Verpflichteten gesetzten Erwartungen erfüllt.
2. Nach Ablauf dieses Zeitraums läuft nicht eine neue Ausschlußfrist. Es muß vielmehr binnen kurzer Zeit Klage erhoben werden.