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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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BFH, Anhängig - VI R 2/19 - Unterhalt; Nichteheliche Lebensgemeinschaft; Gleichgestellte Person; Öffentliche Mittel; BAföG-Zuschuss; Studium
Bundesfinanzhof
Anhängig, Az.: VI R 2/19
Unterhalt; Nichteheliche Lebensgemeinschaft; Gleichgestellte Person; Öffentliche Mittel; BAföG-Zuschuss; Studium
Verfahrensgang:
vorgehend:
FG Sachsen - 19.11.2018 - AZ: 6 K 1082/17
Hinweis:
18-06-2021
Erledigung durch:
Urteil vom 31.03.2021, unbegründet
Anmerkung:
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 31.03.2021, unbegründet
Rechtsfrage:
Ist der nichteheliche, unterhaltsleistende Lebensgefährte einem gesetzlich Unterhaltsverpflichteten gemäß § 33a Abs. 1 Satz 3 EStG gleichgestellt, wenn nicht aufgrund von dessen Unterhaltsleistungen, sondern aus anderen Gründen (hier: BAföG-Berechtigung bei Studium) kein Anspruch auf zum Unterhalt bestimmte öffentliche Mittel bestand?