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BAG, 30.01.1973 - 1 ABR 1/73 - Tarifliche Ausschlußfrist; Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis; Aufwendungen eines Betriebsratsmitglieds
Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 30.01.1973, Az.: 1 ABR 1/73
Tarifliche Ausschlußfrist; Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis; Aufwendungen eines Betriebsratsmitglieds
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Hannover 01.11.1972 - 6 TaBV 20/72
Rechtsgrundlagen:
§ 8 Abs. 1 ArbGG 1953
§ 80 Abs. 1 ArbGG 1953
§ 14 RTV Sand-, Kies-, Mörtel-Transport-Beton-Gewerbe vom 12. November 1964
§ 15 Abs. 1 RTV Sand-, Kies-, Mörtel-Transport-Beton-Gewerbe vom 12. November 1964
Fundstellen:
BB 1973, 474
DB 1973, 672-673 (Volltext mit amtl. LS)
BAG, 30.01.1973 - 1 ABR 1/73
Amtlicher Leitsatz:
Tarifliche Ausschlußfristen, nach denen alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und solche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen, verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Frist nach Fälligkeit geltend gemacht werden, erfassen nicht Aufwendungen eines Betriebsratsmitglieds, die es im Hinblick auf seine Mitgliedschaft im Betriebsrat gemacht hat. Diese stehen nicht im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis, sondern ergeben sich aus dem von dem Betriebsratsmitglied ausgeübten Amt.