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BAG, 08.03.1973 - 5 AZR 491/72 - Verlängerung; Sechs-Wochen-Zeitraum; Aussperrung; Streik
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 08.03.1973, Az.: 5 AZR 491/72
Verlängerung; Sechs-Wochen-Zeitraum; Aussperrung; Streik
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Stuttgart 16.08.1962 - 4 Sa 58/72
ArbG Stuttgart 10.05.1972 - 1 Ca 95/72
Rechtsgrundlage:
§ 1 Abs. 1 S. 1 LohnFG
Fundstellen:
BB 1973, 1490
DB 1973, 152
DB 1973, 1027-1028 (Volltext mit amtl. LS)
BAG, 08.03.1973 - 5 AZR 491/72
Amtlicher Leitsatz:
Der in § 1 Abs. 1 LohnFG genannte Zeitraum von sechs Wochen verlängert sich nicht um die Tage, an denen der erkrankte Arbeiter, wäre er arbeitsfähig geblieben, wegen Aussperrung oder Streiks nicht hätte arbeiten können.