Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Die Inhalte des Bereichs „Fachwissen SV“ geben Ihnen kostenlos Auskunft zu allen Themen der Sozialversicherung. Sie sind ein exklusives Angebot für eingeloggte Nutzer.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?
BAG, 21.03.1973 - 4 AZR 187/72 - Umzugskosten; Erstattungsanspruch; Versetzung aus dienstlichen Gründen; Rückzahlungpflicht bei Kündigung vor Ablauf einer bestimmten Frist; Tarifvertrag; Berufsfreiheit; Verfassungsmäßigkeit
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 21.03.1973, Az.: 4 AZR 187/72
Umzugskosten; Erstattungsanspruch; Versetzung aus dienstlichen Gründen; Rückzahlungpflicht bei Kündigung vor Ablauf einer bestimmten Frist; Tarifvertrag; Berufsfreiheit; Verfassungsmäßigkeit
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Mainz 10.03.1972 - 3 Sa 240/71
Rechtsgrundlagen:
§ 12 BAT
44 Abs. 1 Ziffer 4 BAT
§ 2 Abs. 2 Nr. 1 Bundesumzugskostengesetz
Fundstellen:
BAGE 25, 107 - 114
BB 1973, 983
DB 1973, 1509-1510 (Volltext mit amtl. LS)
MDR 1973, 792-793 (Volltext mit amtl. LS)
BAG, 21.03.1973 - 4 AZR 187/72
Amtlicher Leitsatz:
1. Ein Arbeitnehmer, der aus dienstlichen Gründen an einen weit entfernten Ort versetzt wird, hat einen gesetzlichen Anspruch auf Erstattung der dadurch entstandenen Umzugskosten nach § 670 BGB in entsprechender Anwendung.
2. Eine Tarifbestimmung, die vorsieht, daß die aus Anlaß einer Versetzung aus dienstlichen Gründen zu erstattenden Umzugskosten vom Arbeitnehmer zurückzuzahlen sind, wenn dieser vor Ablauf einer bestimmten Frist von seinem Kündigungsrecht Gebrauch macht, verstößt gegen Art. 12 GG und ist daher unwirksam.