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BAG, 28.06.1973 - 3 AZR 469/72 - Zulässigkeit; Rechtsmittel; Frist; Kläger; Beklagter
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 28.06.1973, Az.: 3 AZR 469/72
Zulässigkeit; Rechtsmittel; Frist; Kläger; Beklagter
Verfahrensgang:
vorgehend:
ArbG Hildesheim 07.12.1971 - 1 Ca 775/70
LAG Hannover 06.07.1972 - 5 (4) Sa 15/72
Fundstellen:
DB 1974, 147 (amtl. Leitsatz)
NJW 1973, 2318-2320 (Volltext mit amtl. LS)
BAG, 28.06.1973 - 3 AZR 469/72
Amtlicher Leitsatz:
Für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels genügt es nicht, daß innerhalb der Rechtsmittelfrist der Rechtsmittelkläger feststeht. Auch der Rechtsmittelbeklagte muß in der Rechtsmittelschrift angegeben werden oder doch innerhalb der Frist aus den Umständen erkennbar sein.