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BAG, 09.11.1973 - 3 AZR 66/73 - Ausgleichsquittung; Betriebliches Ruhegeld; Verzicht des Arbeitnehmers
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 09.11.1973, Az.: 3 AZR 66/73
Ausgleichsquittung; Betriebliches Ruhegeld; Verzicht des Arbeitnehmers
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Hannover 05.12.1972 - 2 Sa 652/71
Rechtsgrundlagen:
Fundstellen:
BB 1974, 280
DB 1974, 487-488 (Volltext mit amtl. LS)
BAG, 09.11.1973 - 3 AZR 66/73
Amtlicher Leitsatz:
Eine Ausgleichsquittung, worin der Arbeitnehmer erklärt, alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis seien abgegolten, umfaßt in der Regel nicht Ansprüche auf ein betriebliches Ruhegeld. Soll der Verzicht sich auch auf ein betriebliches Ruhegeld beziehen, so muß sich dies in der Regel aus der Ausgleichsquittung mit genügender Sicherheit ergeben.