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BAG, 03.07.1974 - 4 AZR 491/73 - Dienststätte; Begriff; Definition; Dienstgang; Außendienst
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 03.07.1974, Az.: 4 AZR 491/73
Dienststätte; Begriff; Definition; Dienstgang; Außendienst
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Berlin 17.08.1973 - 3 Sa 58/73
Rechtsgrundlagen:
§ 42 BAT
§ 54 Beamtengesetz Berlin
§ 18 BRKG
Ziff. 1 Ausführungsvorschr. des Landes Berlin für die Gewährung von Außendienstentschädigungen
Ziff. 2 Ausführungsvorschr. des Landes Berlin für die Gewährung von Außendienstentschädigungen
Ziff. 5 Ausführungsvorschr. des Landes Berlin für die Gewährung von Außendienstentschädigungen
Fundstellen:
DB 1975, 112 (amtl. Leitsatz)
RiA 1974, 197
BAG, 03.07.1974 - 4 AZR 491/73
Amtlicher Leitsatz:
1. "Dienststätte" im Sinne des BRKG ist die Stelle, an der der Bedienstete in der Regel seinen Dienst zu verrichten hat.
2. Ein "Dienstgang" im Sinne von § 2 Abs. 3 BRKG liegt vor, wenn ein Bediensteter, ohne seinen Dienstort zu verlassen, sich außerhalb seiner ständigen "Dienststätte" zur Erledigung von Dienstgeschäften befindet.
3. "Außendienst" nach den AV ADE ist derjenige Dienst, den ein Bediensteter ohne Rücksicht auf Art und Beschaffenheit der Örtlichkeit außerhalb seiner jeweiligen "Dienststätte" zu verrichten hat.